Begrünung nicht vergessen!

Zur Energie- und Klimaschutzförderrichtlinie für Alsfeld

Zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Oktober legte der Magistrat einen Antrag zur Einführung einer Energie- und Klimaschutzförderrichtlinie für Alsfeld vor.

Mit den darin vorgesehenen Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt geleistet werden. Der Schwerpunkt liegt bei der Förderung technischer Maßnahmen und zur Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäuden. Gar nicht vorgesehen waren im Entwurf aber Fördermaßnahmen zur Klimaverbesserung durch Begrünung von Dächern und Fassaden.

Neben anderen Vorschlägen zur Korrektur des Magistratsentwurfs hat die Fraktion der ALA vor allem die Aufnahme von Begrünungsmaßnahmen beantragt.

Dabei ist die Bedeutung von Begrünungsmaßnahmen dem Magistrat gar nicht unbekannt. An verschiedenen Stellen von Untersuchung zu Alsfeld, die bereits von der Stadtverordnetenversammlung auch beschlossen worden sind, wird auf die Notwendigkeit der Fassaden- und Dachbegrünung und Entsiegelung hingewiesen.

Im „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ heißt es z.B. an einer Stelle: „Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Innenhöfe. Viele von Ihnen sind überbaut und versiegelt, Begrünung gibt es kaum. Entsiegelung und Begrünung könnten daher Förderaspekte im Rahmen eines Anreizprogrammes sein“.

Der kommende Fachausschuss und die kommende Stadtverordnetenversammlung werden sich entsprechend mit dem Antrag der ALA beschäftigen