Stvv 08.12.2016

Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2016

Anträge zum Haushaltsentwurf 2017

Die Haushaltssatzung der Stadt Alsfeld für das Haushaltsjahr 2017 wird in § 5 wie folgt geändert:haushalt-2

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

  1. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 485 v.H.

Die Haushaltssatzung in §8 b) bleibt unverändert bei 5.000 Euro

Begründung:
Es ist eine Sache der Gerechtigkeit, dass die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer auf gleicher Höhe liegen.

Die Anhebung der Gewerbesteuer erhöht die Einnahmen um bis zu 830.000 €. Diese Einnahmen werden zur Finanzierung wichtiger stadtpolitischer Aufgaben benötigt.

Eine Ausweitung der Erheblichkeitsgrenze ist nicht notwendig. Außerdem haben die Stadtverordneten in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen damit gemacht, Kontrollrechte aus der Hand gegeben zu haben oder nicht im nötigen Umfang genutzt zu haben.


Im Haushalt Bereich: Stadt- und Regionalplanung werden 150.000 Euro zur Erstellung eines Generalverkehrsplans für Alsfeld und Ortsteile, inklusive eines Radwegekonzepts zur Verfügung gestellt.

Bei allen Straßenbaumaßnahmen werden Maßnahmen für den Radverkehr geprüft und wenn für die Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer sinnvoll auch umgesetzt.

Begründung:
Für unsere Stadt soll ein modernes integriertes Verkehrskonzept entwickelt werden. Mit einem solchen – auf breiter Basis aufgestellten und verabschiedeten Konzept müssen dann die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um mittelfristig eine deutliche Entlastung der Straßen und somit der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Dafür müssen im Haushalt die benötigten Mittel bereitgestellt werden.

Um Alsfeld fahrradfreundlicher zu machen, müssen geeignete Konzepte entwickelt werden, wie der bestehende Verkehrsraum für Fahrradfahrer besser gestaltet werden kann.
( aus: Koalitionsvertrag CDU / UWA)


Im Haushalt werden 15.000 Euro bereitgestellt, um durch geeignete Messungen verlässliche Aussagen über die Schadstoff- und Feinstaubbelastung an den Hauptverkehrsstraßen in Alsfeld treffen zu können.

Begründung:
Alsfelds Lage an drei Bundesstraßen und der Bundesautobahn A5 mit zwei Anschlussstellen bringt viel Verkehr in die Stadt. Dieser bringt für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Lärm, Dreck und Belastung mit sich (aus: Koalitionsvertrag CDU / UWA). Geeignete Messungen sollen die Basis für Gegenmaßnahmen schaffen.


Im Haushalt werden 5.000 Euro bereitgestellt, um an verschiedenen Plätzen Alsfelds geeignete Fahrradabstellanlangen aufzustellen, bzw. vorhandene wo erforderlich zu erweitern.

Begründung:
Die Maßnahme dient dazu, Alsfeld fahrradfreundlicher zu machen.


Der Magistrat möge sich darum bemühen, bis zu 20% der Geschäftsanteile der Neuen Arbeit von anderen Gesellschaftern zu erwerben.

Im Haushalt werden dazu 30:000 Euro bereitgestellt (25.564,59 Euro entsprechen einem 20%-Anteil, weiterhin Kosten des Erwerbs der von Gesellschafteranteilen.)

Begründung:
Die Neue Arbeit stellt als Beschäftigungsgesellschaft einen überaus wichtigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Faktor in Alsfeld dar. Für die städtische Politik sollte der Fortbestand der neuen Arbeit von großem Interesse sein. Mit dem Erwerb von Gesellschafteranteilen soll diese Verantwortung zum Ausdruck kommen.