Stvv 08.03.2018

Landesvorschriften und Satzung zu Straßenbeiträgen abschaffen

Der Magistrat möge gegenüber der hessischen Landesregierung den Wunsch der Stadtverordnetenversammlung nach Abschaffung der Landesvorschriften zur Erhebung von Straßenbeiträgen zum Ausdruck bringen.

Der Magistrat möge ferner von der Landesregierung gesetzliche Regelungen zum steuerfinanzierten Ausbau von kommunalen Straßen und deren Sanierung fordern.

Die Stadtverordnetenversammlung erhebt fortan keine Straßenbeiträge zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und hebt die Straßenbeitragssatzung der Stadt Alsfeld auf.

-> siehe Pressebericht


Service am Alsfelder Bahnhof

Der Magistrat möge der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zur Attraktiverung des Alsfelder Bahnhofs für Reisende vorlegen. Das betrifft u.a. Aspekte der Zugänge zu den Bahnsteigen (Treppen), Aufenthaltsmöglichen im Bahnhof (Sitzplätze) und Toiletten.

-> siehe Pressebericht


Anfrage zu e-Ladestationen

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Schnell-Ladestationen für e-Autos in Alsfeld zu bekommen?

Antwort hier


Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag Satzung für ein Stadtjugendparlament in der Stadt Alsfeld

Zu den folgenden §§ schlagen wir Änderungen vor:

Der Eingangssatz „Aufgrund der §§ 4c,5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung“ wird erweitert und heißt neue:
„Aufgrund der §§ 4c,5, 8c und 27 der Hessischen Gemeindeordnung“.

In § 4 wird im Absatz 1 die Festlegung auf maximal 4 öffentliche Sitzungen gestrichen.

In § 5 Absatz 3 wird Satz erweitert „… oder bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“.

In § 5 Absatz 4 heißt es neu: „Vertreter des SJP haben Rederecht In der Stadtverordnetenversammlung, allen Ausschuss- und Ortsbeiratssitzungen.

§ 5 Absatz 5 wird gestrichen.

-> Angenommen