Stvv 2021.06.17

Antrag: Städtische Grundstücke vermieten oder verpachten

Städtische Grundstücke für den Wohnungsbau oder zur gewerblichen Nutzung werden in der Regel nicht verkauft, sondern in geeigneter Form vermietet oder verpachtet (auch langfristig). Dabei darf die Erbbaupacht vom Pächter oder seinen Erben nicht an Dritte verkauft werden.

Begründung
Besonders vor dem Hintergrund steigender Bodenpreise und der damit einhergehenden Bodenspekulation gehen immer mehr Städte und Gemeinden dazu über, Grundstücke im öffentlichen Besitz zu verpachten, statt sie zu verkaufen. Die Gemeinde behält damit Einfluss auf die Gebiete und kann hinsichtlich städtebaulicher Gestaltung, Ökologie, Klimaschutz, aber auch zur Berücksichtigung sozialer Aspekte wie Sozialmieten, Barrierefreiheit und altersgerechtem Wohnen Vorgaben machen.Die Pächter sparen Kosten für den Erwerb des Grundstücks. Das macht den Zuzug und das Bauen noch attraktiver. Finanziell ist für die Gemeinde. die Verpachtung kein Nachteil.


Antrag: Auswirkung Umwelt und Klima

Beschlussvorlagen der Verwaltung berücksichtigen neben den finanziellen Auswirkungen ab sofort auch die Auswirkungen hinsichtlich der Umwelt- und Klimabelastungen und des Artenschutzes.

Positive oder negative Auswirkungen werden in der Begründung des Beschlussvorschlags der Verwaltung näher erläutert.

Begründung
Umwelt-, Klima- und Artenschutz werden immer dringlichere Aufgaben der Stadtpolitik auf allen Ebenen. Die Alsfelder Stadtverordneten müssen so weit wie möglich die positiven wie auch möglichen negativen Auswirkungen ihrer Beschlüsse auf die Umwelt, das Klima und den Artenschutz kennen


Anfrage: Umsetzung der Verordnung über barrierefreie Informationstechnik

Auf unsere Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020 zur Umsetzung der Leichten Sprache wurde unter anderem mitgeteilt, dass es zwischen dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim RP-Gießen im September 2020 Gespräche geben sollte.

  1. Welches Ergebnis hatten diese Gespräche?

Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle ist nicht nur für die Überwachung der Umsetzung der Verordnung durch die Kommunen zuständig, sie bietet auch Beratung an.

2. Wie ist von diesem Angebot bisher Gebrauch gemacht worden?

Antwort hier:


Anfrage: Bauhof

  1. Führen Mitarbeiter des Bauhofs Baumaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen oder Instandsetzungen in der Arbeitszeit als Eigenleistungen des Bauhofs auf dem Gelände des Bauhofs aus?
  2. Wenn solche Eigenleistungen erbracht werden, wie viele Beschäftigte waren in den letzten drei Jahren daran mit wie vielen Stunden beschäftigt?
  3. Wenn Personal des Bauhofs mit Eigenleistungen betraut war, konnten die Aufgaben des Bauhofs in der Stadt jederzeit voll umfänglich ausgeführt werden?

Antwort hier:


Anfrage: Alsfelder Schandflecken

In der Lokalpresse wird von zwei alten Gebäuden berichtet (Kirchplatz 10 und die alte Synagoge in der Metzgergasse 18), die in sehr schlechtem Zustand seien.Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diese Gebäude zu erwerben und dann zu sanieren?

Antwort hier:


Anfrage: Lärmaktionsplan Mittelhessen

Welche Wirkungen hatte bisher die Aufstellung des Lärmaktionsplans Mittelhessen zur Lärmminderung in Alsfeld?

Antwort hier:


Anfrage: Vorkaufsrecht

Das gerade im Bundestag geänderte Baugesetzbuch sieht für die Kommunen Erleichterungen bei der Nutzung des Vorkaufsrechts von Immobilien zum Verkehrswert vor.

Welche Immobilien stehen in Alsfeld derzeit zum Verkauf, die für die Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts in Frage kämen?

Antwort hier:


Anfrage: Zuschüsse und Förderungen

  1. In welchem Umfang hat die Stadt in den letzten drei Jahren Zuschüsse und Förderungen für bspw. Straßenbau, Baumaßnahmen, Beschaffung von Gegenständen (z.B. bei der Feuerwehr), Personalförderungen und Projektförderungen erhalten?
  2. Wie hoch waren dabei die Eigenanteile oder Kofinanzierungsanteile der Stadt?
  3. Wie Prozent des Haushalts machen diese Zuschüsse und Förderungen aus?