Stvv 07.07.2016


Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2016

Antrag: Maßnahmen zum Lärmschutz im Straßenverkehr

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der zuständige Ausschuss die Alsfeld betreffenden Aussagen des Lärmaktionsplanes Hessen, 2 Stufe – RP Gießen auf mögliche Maßnahmen hin berät.
Zu dieser Beratung sollen die zuständigen Mitarbeiter*innen des RP Gießen eingeladen werden.
Infos hier:

Ausschusssitzung wird im Oktober stattfinden / Antrag deshalb zurückgezogen


Anfrage Lärmaktionsplan Hessen betreffend

Im März 2016 ist der Lärmaktionsplan Hessen 2 Stufe – RP Gießen in Kraft getretenB62-3

Vom 13.07. – 13.09.2015 lag der Entwurf des Lärmaktionsplanes aus (am 07.07.2015 wurden die Kommunen darauf hingewiesen) und bis zum 27.09.2015 wären Stellungnahmen seitens der Alsfelder*in- nen, der Gremien, der Verwaltung möglich gewesen.

1. Warum gab es seitens des Bürgermeisters / des Magistrats keine Hinweise, dass Stellungnah- men möglich und erwünscht seien?

In der Stellungnahme Alsfelds zum Lärmaktionsplan 2010 vom 22.04.2010 wird festgestellt, dass die Verlärmung des Stadtgebiets nach wie vor prekär sei und man verweist auf Konfliktpunkte im Stadtge- biet, die nicht nur die Beeinträchtigung durch die Autobahn betreffen.

2. Wie kommt Bürgermeister Paule dann zu der Aussage: „Von vielen Alsfeldern wird das Thema Autobahnlärm als wichtiger eingeschätzt als die Belastung entlang der Durchgangsstraßen der Kernstadt“ als Begründung, keine Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abzugeben?

In einer Stellungnahme schreibt Bürgermeister Paule im Zusammenhang mit dem innerstädtischen Lärmschutz: „Das Bauamt stehe diesbezüglich schon seit Monaten in engem Kontakt mit dem Regierungspräsidium und HessenMobil.

3. Wann haben konkret mit welcher Stelle Gespräche zu welchem Thema und mit welchem Ergebnis stattgefunden?

Antwort des Bürgermeisters hier: Antw Lärmschutz


Antrag zur Umsetzung des hessischen Gleichberechtigungesetzes und Vorlage eines Förderplanes.

Der Magistrat möge bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2016 ein dem Hessischen Gleichberechtigtengesetz genügenden detaillierten Bericht vorlegen, der Auskunft gibt, wo in der Alsfelder Verwaltung und seinen Ebenen Unterrepräsentanz von Frauen besteht.women-1

Entsprechend den Zielen des Gesetzes berichtet der Magistrat, wie Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer umgesetzt werden.

Der Magistrat legt einen Frauen und Gleichstellungsförderplan gemäß § 6 des Gesetzes (Inhalt des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes) vor.

Begründung:
Im Mai 2015 haben Alternative Liste und SPD einen Antrag vorgelegt der besagte: »Der Magistrat möge noch für 2015 eine aktuelle Fassung eines Frauenförderplanes für die Alsfelder Verwaltung erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen«.

In seiner Stellungnahme zitiert Bürgermeister Paule die städtische Gleichstellungsbeauftragte: »Die formelle Festlegung von Fördermaßnahmen in einem Frauenförderplan sei, unter Hinweis auf die derzeitige Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in der Stadt Alsfeld, entbehrlich«.
Dies widerspricht ganz offensichtlich dem gesetzlichen Auftrag. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung im vorigen Jahr beschlossen, dass noch 2015 eine aktuelle Fassung eines Förderplans vorzulegen sei.

In einem kurzen Bericht der städtischen Gleichstellungsbeauftragten vom November 2015 wird mitgeteilt, dass ein Frauenförderplan zum Stichtag 01.01.2016 vorgelegt werde. Das ist bisher nicht geschehen.

Wird im September vorgelegt.


Anfrage  Einsatz von Pestiziden II

Zu den Antworten auf die Anfrage zum Pestizideinsatz ergeben sich noch einige Nachfragen:Park-1

»Der Einsatz der Herbizide hat sich in den letzten Jahren sehr deutlich vermindert«.

1. Was bedeutet diese Aussage konkret in Zahlen?

 »Für die bisher ausgebrachten Herbizide gab/gibt es eine Ausnahmegenehmigung des Pflanzenschutzamtes«.

2. Für welche Flächen und welche Herizide wurden mit welchen Auflagen Ausnahmegenehmigungen erteilt?

3. Welches Personal führt die Pestizideinsätze durch und wie ist deren Ausbildung / Sachkunde?

Antwort hier:Antw Pestizide 2


 Antrag. Windkraft in Alsfeld

Zur Information der interessierten Alsfelder*innen veröffentlicht der Magistrat die gültige Fassung der Mediationsvereinbarung auf der Webseite der Stadt.

Änderung beschlossen: Ant Unterrichtung Mediation


Frage im Rahmen der Fragestunde: Beschaffung

Im Zusammenhang mit der Beschaffung von IT-Hardware wird in einem Leserbrief in der Oberhessischen Zeitung Bürgermeister Paule mit der Aussage zitiert: »Wir müssen den günstigsten Preis wählen, auch wenn es nur ein einziger Cent ist«.

  1. Ist die Aussage so richtig wiedergegeben?
  2. Wie wird eine solche Aussage im Lichte des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes § 17, Absätze 1 und 3 bewertet?

Hier die Antwort des Bürgermeisters:


Antrag zur Stadtbuslinie in Alsfeld

Der Antrag Drucksache Mt. 017 / 2016 wird zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss zurück überwiesen. Im Rahmen dieser Beratung werden Experten der VGO, der IGDB GmbH und des VCD gehört.

Antrag wurde abgelehnt


Änderungsantrag zur Stadtbuslinie in Alsfeld / Mt. 017/2016

Wir beantragen die Aufnahme des folgenden Satzes unter Punkt 1 als vorletzten Satz:

„Als Antriebsart bei der Ausschreibung für den Stadtbus wird ein Dieselfahrzeug ausgeschlossen“.

Antrag wurde abgelehnt