Stvv 15.09.2016

Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016

Antrag: Abfallbeseitigung von Windeln

  • Der Magistrat möge der Stadtverordnetenversammlung Konzept zur zusätzlichen Abfallbeseitigung von Windeln (für Babys und bei pflegebedürftige Menschen, die auf Nutzung von Windeln angewiesen sind) vorlegen.Baby2
  • Die Kosten einer solchen zusätzlichen Abfallentsorgung trägt die Stadt.
  • Die Vertreter der Stadt im ZAV mögen sich für eine Regelung kostenfreier Entsorgung durch den ZAV bemühen

Begründung

Im ZAV war bereits seitens der CDU ein Antrag zur kostenlosen Entsorgung von Windeln eingebracht und diskutiert worden. In der Verbandsversammlung war eigentlich zunächst eine Mehrheit für eine solche Regelung. Dies besonders vor dem Hintergrund der Einführung der Biotonne und des geänderten Rhythmus der Restmüllabfuhr.

Seitens des Vorstandes wurde allerdings eingewandt, dass der ZAV aus den Gebühren keine Ermäßigung gewähren dürfe und andere Einnahmen, wie z.B. Aus dem Altpapier die Erstattungen an die Kunden reduzieren würden. Die Initiative der CDU wurde deshalb nicht weiterverfolgt.

Somit bliebt zumindest derzeit nur eine Kostenübernahme durch die Kommunen. Eine Kostenübernahme ist aber sinnvoll, weil Familien mit kleinen Kindern und mit Pflegebedürftigen, die Windeln benötigen größere Abfallgefäße (besonders bei den reduzierten Abholterminen des Restmülls) zu erhöhten Kosten benötigen.


Anfrage Beschäftigung von Schwerbehinderten

  1. Wie hoch ist der Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beschäftigten der Alsfelder Verwaltung?
  2. Zahlt Alsfeld eine Ausgleichsabgabe? Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort:

  1. Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben gem. § 71 Abs.1 SGB IX  wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwer behinderte Menschen zu beschäftigen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei nicht weniger als 18 Wochenstunden betragen.Die Stadt Alsfeld sowie die Stadtwerke Alsfeld beschäftigten im Jahr 2015 durchschnittlich 149,91 Mitarbeiter mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 18 Wochenstunden oder mehr. Davon waren durchschnittlich 11,78 % schwer behinderten Menschen.
  2. Die Stadt Alsfeld zahlt keine Ausgleichsabgabe, da die vorgeschriebene Zahl schwer behinderter Menschen deutlich übertroffen wird.

Anfrage Melderegister

  1. In welchem Umfang gab es In den letzten drei Jahren private bzw. gewerbliche Anfragen aus dem Melderegister?
  2. In welchem Umfang wurden im Zeitraum Daten mitgeteilt?
  3. Welche Einnahmen hatte die Stadt in den letzten drei Jahren bei gewerblichen und privaten Anfragen aus dem Melderegister?

Antwort hier


Anfrage PortokostenBriefe

  1. Wie hoch sind in den letzten drei Jahren die tatsächlichen Portokosten der Verwaltung gewesen?
  2. Welche alternativen Versandarten (z.B.. e-mail, e-post) zum traditionellen Postversand werden von der Verwaltung in welchem Umfang genutzt?

Antwort:

folgenden tatsächliche Ausgaben sind in den Jahren 2013 bis 2015 auf dem Sachkonto Portokosten verausgabt worden:

2013 – 23.1 53,80 €
2014-  34.219,95 €
2015 – 20.712,37 €

Die Stadt Alsfeld besitzt einen DE Mail Account. Email ist in der heutigen Zeit natürlich als Kommunikationsmittel nicht mehr weg zu denken. Einen E-Post Account wurde noch nicht eingerichtet.

Die EDV Abteilung der Stadt Alsfeld sieht es als sinnvoll an, bevor an elektronischen Postversand gedacht wird, zunächst alle Vorgänge hausintern elektronisch stattfinden zu lassen.