Stadtentwicklung nach dem Ulmer Modell

In den großen Städten steigen die Immobilienpreise und auch die Mieten stetig an. Aber auch in ländlichen Regionen wächst die Nachfrage nach Boden oder Mietwohnungen an und es kommt zum Preisanstieg. Auch wenn das da von einem relativ niedrigen Niveau aus geschieht.

Unter dem Gesichtspunkt beider Aspekte hatte die ALA-Fraktion den Stadtverordneten als Instrument vorgeschlagen, städtische Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten oder zu verpachten. Dem Vorschlag wollten CDU und UWA nicht folgen.

Mit dieser Ablehnung ist das Problem für die Stadtentwicklung ja nicht vom Tisch.

Für die kommende Stadtverordnetenversammlung schlägt die Fraktion der ALA nunmehr vor, sich am Modell der Stadt Ulm zu orientieren. 

Seit etwa 125 Jahren hat Ulm mit ihrem Vorgehen gute Erfahrungen gemacht und ist nunmehr deutschlandweit zu einem Vorzeigeprojekt geworden.

Ulm betreibt langfristig vorausschauende Bodenbevorratung und kauft Grundstücke. Die Stadt beginnt nur dann ein Bebauungsplanverfahren, wenn die Flächen ihr auch selbst gehören.

Ein Gutachterausschuss ermittelt die Preise für von der Stadt zu verkaufende Flächen. Für zu verkaufende Flächen erfolgt eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Grundstücke, die in Frist nicht bebaut werden gehen an die Stadt zurück. Ein Grundstück kann nicht an Dritte veräußert werden – es kann nur für den alten Kaufpreis an die Kommune zurückverkauft werden.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf legt die Stadt je nach Nutzungszweck Bedingungen bauökologischer, städtebaulicher und sozialer Art fest.

So verhindert Ulm Bodenspekulation und hat sich Instrumente für eine nachhaltige Stadtentwicklung geschaffen.