Industriegebiet Am Weißen Weg und viele offene Fragen

Dieser Tage endet die Frist für Einwendungen für die 2. Offenlegung zum Industriegebiet „Am weißen Weg“. Dazu passend haben die Initiativen, die dem Vorhaben kritisch und ablehnend gegenüberstehen das Ergebnis ihrer Unterschriftensammlung Bürgermeister Paule übergeben. Dem scheint nun nach langer Kontroverse Kritik an seinem Vorhaben gar nicht mehr zu schmecken.

Die Zerstörung guter landwirtschaftlicher Flächen ist ein wichtiger Kritikpunkt an dem Bauvorhaben. Etliche CDU-Politiker sind aber der Ansicht, von erhaltenswerten landwirtschaftlichen Flächen im Zusammenhang mit dem Industriegebiet sei da keine Spur.

Dem gegenüber heißt es in einer Stellungnahme des Vogelsberger Amtes für Wirtschaft und den ländlichen Raum vom November 2021, dass Bedenken wegen des drohenden hohen Flächenverlusts an hochwertigem Ackerland bestünden. Seitens des entsprechenden Fachbereichs beim Regierungspräsidium schließt man sich den Ausführungen des Vogelsbergkreises an. 

Probleme haben Stadt und Planungsbüro mit dem „Schutzgut Boden“. In einer Stellungnahme des Vogelsberger Amtes für Bauen und Umwelt heißt es unter anderem:

„Gemäß vorliegender Begründung zur Bauleitplanung und insbesondere gemäß Umweltbericht ist der Eingriff in das Schutzgut Boden jedoch besonders umfangreich. Die Verschlechterung des Schutzgutes Boden wird im Sinne der Umweltprüfung als erheblich eingestuft. Auf einer maximal zulässigen Fläche von 36 ha erfolgt eine Neuversiegelung. Auf maximal 90% dieser Fläche, d.h. rund 32,4 ha (Industriefläche einschließlich Erschließungsstraßen) kommt es zu Totalverlust aller Bodenfunktionen. Auf den verbleibenden 10%, d.h. rund 3,6 ha kommt es zu Minderungen der Bodenfunktionen“, und weiter: „Für Eingriffe in den Boden ist nach § 1a BauGB sowie §§ 13 und 15 BNatschG ein angemessener Ausgleich zu schaffen. Dies wird in der vorliegenden Planung nicht berücksichtigt“. 
Das Vogelsberger Amt stellt dann fest, dass interne Kompensationsmaßnahmen den Verdacht aufkommen lassen, dass diese bereits vom Planer unter den Minderungsmaßnahmen abgehandelt wurden und daher doppelt angerechnet werden sollen.

Die amtlichen Stellungnahmen fordern von der Stadt erhebliche Überarbeitungen auf vielen Ebenen der Bauleitplanungen. Dazu gehören dann auch die Themen der Nutzung erneuerbarer Energien, der Fassaden- und Dachbegrünung, aber auch des Insekten- und Artenschutzes. Das betrifft sowohl bei der Beleuchtung Maßnahmen gegen Lichtbelastungen, aber es geht auch darum, grelle Fassaden-Farben (z.B. Gelb) zu meiden. Das dürfte dann wohl vor allem DHL betreffen.

Die kommenden Beratungen in den städtischen Gremien werden dann zeigen, inwieweit Bürgermeister Paule bereit ist, nachzubessern.