Verbesserung der ärztlichen Versorgung durch kommunales Medizinisches Versorgungszentrum in Alsfeld

Die Alternative Liste Alsfeld (ALA) fordert den Magistrat auf, die notwendigen Schritte zur Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu unternehmen, um die ärztliche Versorgung in Alsfeld dauerhaft zu sichern. Einen entsprechenden Antrag wird die ALA in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stellen, wie aus einer Pressemitteilung der Fraktion hervorgeht.

Der anhaltende Ärztemangel im Vogelsbergkreis und insbesondere in Alsfeld ist bereits seit Längerem ein Dauerthema. Der Vogelsbergkreis hat darauf reagiert und vor einigen Jahren gemeinsam mit den Gemeinden Freiensteinau und Grebenhain ein interkommunales medizinisches Versorgungszentrum gegründet.

Medizinische Versorgungszentren auf dem Land verbessern den Zugang zu umfassender Gesundheitsversorgung und tragen zur Bekämpfung des Ärztemangels bei.

Zwar finden in Alsfeld immer wieder Beratungen zur ärztlichen Versorgung statt, jedoch fehlten bislang die entscheidenden Weichenstellungen, so die ALA.

Im April dieses Jahres beriet der Alsfelder Sozialausschuss über einen Bericht der Verwaltung zur ärztlichen Versorgung. In der Präsentation heißt es, dass man die Gründung eines MVZ aus Rücksicht auf das Kreiskrankenhaus nicht vorantreibe. Auf eine Anfrage im Kreistag antwortete jedoch die Geschäftsführung des Krankenhauses, dass eine weitere MVZ-Gründung nicht beabsichtigt sei.

Der Bericht der Verwaltung enthält auch den Hinweis, gegebenenfalls ein fachkundiges Beratungsbüro zur Unterstützung zu beauftragen. Ein entsprechender Beschluss liegt jedoch bereits vor, so die ALA. CDU und UWA hatten bereits 2022 75.000 Euro für den Haushalt zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie zum Thema „Sicherstellung und Erhalt der ambulanten Strukturen durch Bündelung in einem medizinischen Versorgungszentrum” beantragt. „Diese Studie existiert jedoch bis heute nicht; stattdessen hat man wertvolle Zeit verstreichen lassen“, so die ALA abschließend.