Die Bauleitplanung für das Industriegebiet Am weißen Weg geht jetzt in die dritte Offenlage. Bis zum 31.05.2023 können nunmehr Stellungnahmen zu den neu vorgelegten Planungsunterlagen an die Stadtverwaltung geschickt werden. Dies nimmt die Alternative Liste Alsfeld zum Anlass einer kritischen Betrachtung.
Bisher habe CDU-Bürgermeister Paule den Eindruck erweckt, dass die vorgelegten Planungen qualitativ hochwertig, gut begründet und ausreichend seien. Die Stellungnahmen seitens der verschiedenen zuständigen Fachabteilungen des Vogelsbergkreises zu den Planungsunterlagen des letzten Jahres lesen sich aber anders, heißt es einleitend seitens der ALA.
So bemängle die Untere Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises, dass in mehreren Plankarten, textlichen Festsetzungen, wie auch im Umweltbericht teilweise fehlerhafte und teilweise unvollständige Flächenangaben vorlägen.
Bisher war es politische Linie des Bürgermeisters, möglichst in die Bebauungspläne keine Festlegungen zum Thema Energie und Klimaschutz aufzunehmen. Es sollte jeweils der Verweis auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben genügen. Konkretisierungen sollten allenfalls in Einzelverträgen und im Rahmen der Bauanträge erfolgen, so die ALA.
Diese Praxis der Stadt moniert die Kreisverwaltung und stellt fest, dass die Stadt nachhaltige Festsetzungen bereits im Bebauungsplan verankern solle. Durch die Abwälzung solcher Festlegungen auf die Ebene der Baugenehmigung entziehe sich die Stadt Alsfeld ihrer Verpflichtung.
Der jetzt vorliegende Entwurf des Bebauungsplans sähe nunmehr vor, dass 50% der geeigneten Dächer mit einer Fotovoltaik oder Solarthermie zu versehen seien und 80% mit einer Dachbegrünung. Beides sei zu kombinieren. Das sei ein gehöriger Fortschritt für Alsfelder Bauleitplanungen, heißt es seitens der ALA.
Ein gravierendes Problem habe die Stadt beim Thema Bodenschutz und den dazu geforderten Kompensationsmaßnahmen. Bisher waren die Planer der Auffassung, die Feststellung, dass die Stadt keine ausreichenden Kompensationsmaßnahmen für Bodeneingriffe durchführen könne, ausreichen würde. Der jetzige Umweltbericht stellt fest, dass die Verschlechterung des Schutzgutes Boden als im Sinne der Umweltprüfung erheblich einzustufen sei. Die im Bebauungsplan vorgesehene Dachbegrünung bedeute zwar eine erhebliche Eingriffsminderung, gleiche aber den großflächigen Verlust der Bodenfunktionen in keiner Weise aus.
Die Fachabteilung des Vogelsbergkreises moniert anhand verschiedener Passagen in den Planungsunterlagen von 2022, dass seitens der Planer kein Interesse an Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen bestehen würde und kein Wille, etwaige Maßnahmen zu vollziehen.
Nun bemühe sich die Alsfelder Verwaltung, sich durch den Ankauf von Ökopunkten von den notwendigen Kompensationen frei zu kaufen. Für die nicht vorhandenen Ausgleichsflächen ergäben sich Kosten von ca. 2 Millionen Euro. Rund 65 % des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden seien nach den vorliegenden Unterlagen noch nicht ausgeglichen. Alsfeld bräuchte dafür zusätzlich 2,63 Millionen Ökopunkte. Im Vogelsbergkreis habe so ein Ökopunkt einen Wert von 0,51 Euro. Aber das Dilemma: diese 2,63 Millionen Ökopunkte sind derzeit gar nicht aufzutreiben, meint die ALA.
Offenbar haben sich Bürgermeister Paule und die Alsfelder CDU beim Projekt m weißen Weg übernommen, urteilt die ALA abschließend.