Wohnungsbau und LKW-Lärm

Der Bebauungsplan Goldschmiedswiese in seiner 3. Änderung steht auf der Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung. Dazu macht die Fraktion der ALA in einer Pressemitteilung einige kritische Anmerkungen.

Der Plan sieht vor, dass durch Nachverdichtung der Flächen im Bereich Willy-Brandt-Straße eine Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern und einer Wohnanlage für Pflege und betreutes Wohnen geschaffen werden. Dazu soll das Gebiet als Urbanes Gebiet ausgewiesen werden.
Die Kategorie Urbanes Gebiet gibt es erst seit 2017. Es ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.

Gegenüber reinen Wohngebieten sind die tolerierbaren Lärmgrenzwerte tags und nachts aber erheblich höher als in reinen Wohngebieten, das bedeutet eine Absenkung des Schutzanspruchs für die Menschen. Seit längerer Zeit beschweren sich Anwohner im Gebiet über den nächtlichen LKW-Lärm und befürchten nun zu Recht, dass durch die Umwandlung in ein Urbanes Gebiet der nächtliche Lärm nicht reduziert, sondern innerhalb der neuen Grenzwerte tolerabel würde, merkt die ALA an.

Aus den Unterlagen, die den Stadtverordneten vorliegen geht hervor, dass durch die vorgesehene Nutzungsänderung des Plangebiets in ein Urbanes Gebiet mit einem zusätzlichen Kfz-Verkehrsaufkommen gerechnet wird. Beim Schwerlastverkehr wird sich durch die neuen Bauvorhaben kaum etwas ändern (nachts etwa 4 Lastzüge im Zeitintervall von 15 Minuten). Allerdings würden aber mehr Menschen dort wohnen und dem nächtlichen Lärm ausgesetzt. Unter den gegebenen Bedingungen werden an einigen Punkten im Gelände die „Auslösewerte für die Lärmsanierung“ überschritten, d. h., Lärmminderungsmaßnahmen z.B. schalldämmende Lüftungselemente an Hausfassaden und Fenstern werden erforderlich. Große Hoffnungen setzen die Planer dabei auf die neue Asphaltierung der Straße Am Ringofen.

Welche Planungen auch immer auf den Weg gebracht werden, die Lärmminderung durch Schwerlastverkehr bleibe dringende städtische Aufgabe. Vor allem müssten das laute und eigentlich nicht erlaubte nächtlichen Umbrücken der LKW-Auflieger wirksam unterbunden werden, heißt es in der Mitteilung der ALA weiter.

Die Umwidmung in ein urbanes Gebiet sollte vor dem Hintergrund der bekannten Umstände noch mal überdacht werden, heißt es seitens der ALA abschließend.