Freiwillige Polizei, Narrheiten aus der Mottenkiste

Wenn die Law-and-Order-CDU und die Pfennigfuchser der UWA was gemeinsam aushecken, dann kommt ein ehrenamtlicher Polizeidienst dabei raus.

Wenn in der Stadtpolitik eine ganze Latte von Verboten in einer neuen Gefahrenabwehrsatzung aufgelistet werden, stellt sich natürlich auch die Frage, wie man die Verbote durchsetzen und die genannten Bußgelder eintreiben kann. Für die Alsfelder CDU ist das offenbar die passende Gelegenheit, um den freiwilligen Polizeidienst wieder aus der Mottenkiste zu ziehen.

Die CDU-FDP Landesregierung hatte den freiwilligen Polizeidienst 2000 eingeführt, von den damals 100 Städten und Gemeinden haben viele den Einsatz wieder eingestellt.

Auch in Alsfeld gab es kurzzeitig ehrenamtliche Hilfspolizisten, bis 2008 die Sache durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingestellt worden ist.

Schon von Beginn an haben die Polizeigewerkschaften in Hessen kritisiert, dass die Polizeihelfer als Lückenfüller für abgebaute Planstellen dienten. Auch die Effektivität und der Nutzen wurden infrage gestellt: Wo Polizei drauf stehe, sollte auch Polizei drin sein, so der Tenor.

Die Alsfelder CDU betont, der freiwillige Polizeidienst in unserer Stadt sei erfolgreich gewesen. Das ist definitiv unrichtig. Eine vergleichende Untersuchung zeigte, dass die Einsatzstunden von 1.124 Stunden regelrecht auf 423 Stunden im Jahr 2007 zusammenschmolzen. Die Prüfung ergab weiterhin, dass kein Zusammenhang zwischen dem Einsatz des freiwilligen Polizeidienstes und der Zahl der Straftaten festgestellt werden konnte.

Die Frankfurter Rundschau schrieb 2012 nach einigen Vorkommnissen unter dem Titel: Der freiwillige Polizeidienst gehört abgeschafft: „Der Freiwillige Polizeidienst, der de jure tatsächlich kaum mit Kompetenzen ausgestattet ist, die nicht auch der Normalbürger hat, taugt meistens tatsächlich für das Ausleben kleinbürgerlicher Fantasien und des Wunsches, einmal ungestraft den dicken Max spielen zu dürfen“.

Für die Kontrolle der Alsfelder Gefahrenabwehrsatzung ist die Stadtverwaltung zuständig, dort muss das entsprechende Personal zur Verfügung stehen.